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Informationen über die Kaufabwicklung einer Immobilie in Griechenland

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Parga, Festland, Ionisches Meer, Griechenland

                                            

Schritt-für-Schritt-Abwicklung Ihres Immobilienkaufs

 

Wenn alle erforderlichen Unterlagen von Käufer und Verkäufer vorliegen sowie alle erforderlichen Prüfungen erfolgt sind, wird der notarielle Kaufvertrag aufgesetzt, in dem eine detaillierte Beschreibung des Kaufgegenstandes, Kaufpreis und Kaufpreisfälligkeit, Widerrufsrecht, Vertragsstrafe bei Zahlungsverzug sowie Abwicklungsmodalitäten für die Eigentumsübertragung enthalten sind. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nichtig.

 

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel die Kaufpreiszahlung. Im Anschluss daran wird der Eigentumswechsel durch Eintragung beim Grundbuchamt durch die notarielle Urkunde und die Entrichtung der Grunderwerbsteuer vollzogen. Die Grundbucheintragung erfolgt in der Regel durch einen Rechtsanwalt und muss zeitnah zu der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.

 

Zwar besteht seit Januar 2014 kein Anwaltszwang mehr bei der notariellen Protokollierung der Kaufverträge, doch sollte der Käufer einen Rechtsanwalt sowohl für die Grundbuchrecherche als auch für den Kaufvertrag zu Rate ziehen.

Nachfolgend haben wir eine Übersicht für eine Schritt-für-Schritt-Abwicklung Ihres Immobilienkaufs erstellt; darin aufgelistet wird einerseits das, was Sie als Käufer tun müssen, andererseits werden die Ansprechpartner sowie die involvierten Parteien aufgezählt:

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