Auswandern nach Griechenland. Einkommen und Versicherung
- 21. Feb. 2023
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Auswandern nach Griechenland Einkommen und Versicherung Natürlich sollte man sich Gedanken darüber machen, wovon man in Griechenland lebt: Gut bezahlte Festanstellungen waren schon vor der Griechenlandkrise eine absolute Seltenheit. Üblicher sind kleinere, oft zeitlich begrenzte Jobs. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich vorher von einem griechischen Steuerberater genau über die (steuer-)rechtlichen Bedingungen und versicherungstechnischen Angelegenheiten aufklären lassen. In Abhängigkeit von der Art und Weise, wie man seinen Lebensunterhalt verdienen möchte, muss auch die Frage der Sozialversicherung geklärt werden. In Griechenland besteht eine Versicherungspflicht. Außerdem gibt es für bestimmte Berufsgruppen vorgeschriebene Krankenkassen, deren Mitgliedsbeiträge nicht gerade gering sind. Wohnraum und Meldepflicht Außerdem sollte man eine Idee haben, wo und wie man wohnen möchte: Eine Immobilie in Griechenland zu kaufen oder zu bauen empfiehlt sich erst, wenn man eine Weile in der Region gelebt hat. So ist es ratsam zunächst zur Miete zu wohnen. Mietangebote findet man heutzutage auch in Kleinanzeigenblättern oder im Internet. Trotz „Freizügigkeit“ innerhalb der Europäischen Gemeinschaft muss in Griechenland übrigens bei der örtlichen Polizeidienststelle eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, wenn man länger als drei Monate im Land ist. KFZ-Zulassung Wer sein Auto mit nach Griechenland nehmen will, wird mit einem besonderen Problem konfrontiert: Grundsätzlich darf ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nicht länger als sechs Monate im Land sein. Wer ein griechisches Kennzeichen beantragen möchte, sollte für die Überführung am besten ein Kurzzeit-Kennzeichen beantragen. Bei der Einreise muss dann das Fahrzeug am Zollamt des Ankunftshafens deklariert werden. Im Anschluss daran ist eine Hauptuntersuchung durch den griechischen TÜV (KTEO) erforderlich. Erst dann kann es bei der lokalen Zulassungsstelle angemeldet werden. Quelle: Maria-Efthalia






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